AGB
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen Outreach360 Ltd. und ihren Vertragspartnern. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Outreach360 Ltd. und ihren Vertragspartnern, sofern nicht durch einzelvertragliche Regelungen abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
In diesem Falle gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
Outreach360 Ltd. erbringt im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit unter anderem folgende Leistungen:
- Verkauf von Gastartikeln und Content
- Beratung und Dienstleistungen im Bereich SEO
2. Verträge
Vertragsverhältnisse zwischen Outreach360 Ltd. und ihren Auftraggebern kommen durch die Erteilung und Annahme eines Auftrages durch Outreach360 Ltd. zustande.
Die Annahme eines Auftrages wird dem Auftraggeber per E-Mail bestätigt. Hierfür erhebt Outreach360 Ltd. die E-Mail-Adresse des Auftraggebers und nutzt diese zur Kommunikation mit demselben.
Vertragsgegenstand sowie konkrete Tätigkeiten, Aufgaben und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis werden vorab zwischen Outreach360 Ltd. und dem Auftraggeber vereinbart und in der Auftragsbestätigung verbindlich beschrieben.
Durch die Erteilung eines Auftrages an Outreach360 Ltd. kommt ein Dienstleistungsverhältnis, nicht jedoch ein Arbeitsvertrag zustande.
Ein solcher ist explizit nicht gewollt und wird durch Auftragsannahme keinesfalls begründet. Outreach360 Ltd. ist für verschiedene Auftraggeber tätig und trägt im Rahmen ihrer unternehmerischen Verpflichtungen Sorge für jegliche Abgaben aus Steuern und / oder Sozialversicherungen.
3. Dauer und Ende des Vertragsverhältnisses
Zustande gekommene Verträge beginnen zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt und enden zum definierten Endzeitpunkt oder mit abschließender Erfüllung der beauftragten Leistung im vereinbarten Umfang.
Eine ordentliche Kündigung ist beiderseits mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich.
Eine fristlose Kündigung vor Erfüllung des Vertrages ist beiderseits möglich, wenn rechtliche Gründe vorliegen, die eine sofortige Beendigung rechtfertigen und/oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich machen.
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung können sein:
- Zahlungsverzug durch den Auftraggeber
- Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers, sofern noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- Aufforderung zu strafrechtlich relevanten Handlungen oder Leistungen
4. Leistungsumfang
Die Leistungen, die Outreach360 Ltd. zu erbringen hat, umfassen die vereinbarten Aufgaben, Tätigkeiten und / oder Ergebnisse im Rahmen der Auftragserfüllung, die Outreach360 Ltd. dem Auftraggeber schriftlich bestätigt hat.
Über diese Vereinbarung hinausgehende Leistungen bedürfen der formellen Beauftragung und Annahme sowie der schriftlichen Bestätigungen durch Outreach360 Ltd. Änderungen der Leistungsanforderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten, sofern sie nicht schriftlich durch Outreach360 Ltd. bestätigt und dadurch legitimiert werden, als generell unwirksam.
Sofern Auftragsleistungen an Termine oder Fristen gebunden sein müssen, können diese im Auftrag schriftlich niedergelegt werden. Sofern keine schriftliche Niederlegung von Terminen erfolgt, gilt die Leistungserbringung als nicht terminiert. In vorgenanntem Fall kann Outreach360 Ltd. mit der Leistungserbringung nicht in Verzug geraten.
Sofern nicht individuell abweichende Vereinbarung vertraglich fixiert wurden, stellt Outreach360 Ltd. Gerätschaften, Software und Personal zur Leistungserbringung. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften obliegt allein dem Auftraggeber. Outreach360 Ltd. nimmt ausdrücklich keine rechtliche Prüfung erteilter Aufträge vor. Der Auftraggeber versichert mit der Beauftragung, Outreach360 Ltd Ltd. nicht für rechtlich unlautere oder gegen Moral und gute Sitten verstoßende Projekte einzusetzen.
Bei Bekanntwerden eines Verstoßes hiergegen, ist Outreach360 Ltd. berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden und die bis dato erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen. Sollte Outreach360 Ltd. die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung unmöglich sein, eine Unmöglichkeit der Leistung eintreten oder bevorstehen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich über diesen Sachverhalt in Kenntnis setzen.
5. Vertragliche Pflichten der Parteien
Beide Vertragspartner unterstützen sich nach bestem Wissen und Gewissen bei der Abwicklung geschlossener Verträge und der Erbringung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen, durch Überlassung von nötigen Informationen, Auskünften und/oder Erfahrungen.
Beide Parteien unterstützen einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf. Outreach360 Ltd. hat das Recht, einen Auftrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, sofern ein Auftrag gegen einen der Inhalte des Punkt 6 verstößt.
Sollte die Leistungserbringung aus einem Grund unmöglich sein, der nicht durch Outreach360 Ltd. zu vertreten ist und/oder nicht von Outreach360 Ltd. beeinflusst werden kann, entsteht hierdurch kein Regressanspruch seitens des Auftraggebers.
6. Unzulässige Beauftragung
Outreach360 Ltd. behält sich vor, Beauftragungen abzulehnen, bereits übernommene Beauftragungen fristlos zu beenden oder Teilleistungen abzulehnen, wenn sie nach den folgenden Kriterien unzulässig sind:
- Pornografisches oder in unangemessener Weise anzügliches Material, insbesondere wenn es Minderjährige in sexuellem Kontext darstellt oder zu sexuell motivierten Dienstleistungen auffordert.
- Material, welches dazu auffordert, Straftaten, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen zu begehen oder die öffentliche Ordnung und/oder Sicherheit in bedrohlicher Weise zu beeinflussen. Hiervon eingeschlossen ist Material, das die vorgenannten Themenbereiche organisiert, verharmlost oder aktiv unterstützt.
- Material, welches Angriff, Mobbing oder Belästigung unterstützt, fördert oder verharmlost.
- Material, welches Drogenkonsum unterstützt, fördert oder verharmlost. Hiervon eingeschlossen ist Material, welches im Kontext mit dem Verkauf nicht erlaubter oder strafrechtlich relevanter Substanzen steht.
- Material, welches zu Verhetzung, insbesondere Volksverhetzung aufruft, diese verharmlost, unterstützt, organisiert oder gutheißt.
- Material, das gegen geistiges Eigentum, individuelle Rechte von natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen verstößt.
- Material, welches gegen Datenschutzgesetze verstößt, den Umgang mit personenbezogenen Daten nicht achtet oder zu Rechtsverletzungen in diesem Kontext aufruft oder anleitet
- Vorsätzlich irreführendes Material, insbesondere Material, welches den Tatbestand der Verbrauchertäuschung aus Vorsatz erfüllt.
- Material, welches in jedweder Weise im Zusammenhang mit rechtswidrigen Informationen oder Inhalten steht.
- Material, welches im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Erwerb, der Verharmlosung oder Verherrlichung von Schusswaffen durch Privatpersonen beauftragt wird.
Outreach360 Ltd. behält sich vor, die vorgenannten Punkte zu erweitern, jederzeit auch in Auslegung auf unzulässige Aufträge anzuwenden und den Auftraggeber jederzeit hierüber in Kenntnis zu setzen.
7. Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
Die Ausführung der Aufträge wird von Outreach360 Ltd. unmittelbar nach Auftragserteilung gemäß Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen begonnen. Ein Widerruf auf einen erteilten Auftrag ist nicht mehr möglich.
8. Garantie und Gewährleistung
Sofern nicht einzelvertraglich anderslautende Bedingungen vereinbart werden, gibt Outreach360 Ltd. eine Garantie von 12 Monaten auf platzierte Gastartikel. Hiervon unberührt bleiben eventuelle gesetzliche Gewährleistungsverpflichtungen.
Wird ein Gastartikel innerhalb von zwölf Monaten entfernt oder gelöscht, wird Outreach360 Ltd. das Geld vollständig zurückerstatten. Ein Garantieanspruch besteht auch, wenn ein Link innerhalb von zwölf Monaten durch Änderung der Sichtbarkeitseinstellungen eines Forums oder Beitrages nicht mehr sichtbar und/oder zugänglich ist. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
9. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich einen Festpreis für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Grundsätzlich bietet Outreach360 Ltd. die Zahlung per Kreditkarte, Paypal, SEPA Mandat sowie Überweisung an. Outreach360 Ltd. behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.
Bei SEPA Lastschriften wird die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.
Soweit zwischen den Parteien nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wird, beginnt Outreach360 Ltd. mit der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung unverzüglich nach Mitteilung aller für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen durch den Kunden und des Eingangs des Festpreises oder eines im Einzelvertrag vereinbarten Abschlags auf der vereinbarten Bankverbindung. Die Bankverbindung wird dem Kunden im bzw. unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs mitgeteilt. Bei Wahl der Bezahlart Paypal kann am Ende des Bestellvorgangs über einen entsprechenden Button-Link der Bezahlprozess gestartet und abgewickelt werden.
Geht der vereinbarte Festpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei Outreach360 Ltd. ein, ist Outreach360 Ltd. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kann eine Dienstleistung aus von Dritten (z.B. Publishern) zu vertretenden Gründen nicht oder nicht innerhalb des einzelvertraglich vereinbarten Zeitraums erbracht werden, erhält der Kunde, soweit die Parteien einzelvertraglich nicht etwas Abweichendes vereinbart haben, eine Gutschrift über gezahlte Beträge auf sein bei Outreach360 Ltd. für ihn eingerichtetes Guthabenkonto. Outreach360 Ltd.. wird den Kunden über das Nichtzustandekommen der Dienstleistung und die Gutschrift auf dem Guthabenkonto informieren.
Das auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben wird mit der nächsten Bestellung des Kunden bei Outreach360 Ltd. verrechnet. Der Kunde hat darüber hinaus jederzeit das Recht, sich auf dem Guthabenkonto befindendes Guthaben durch Outreach360 Ltd. zurückerstatten zu lassen.
10. Haftungsübernahme
Outreach360 Ltd. haftet für die von ihr übernommenen Leistungsaufgaben im Rahmen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nach gesetzlichen Bestimmungen. Sofern im Rahmen von einzelvertraglichen Vereinbarungen Garantien gegeben werden, wird die Haftung hierfür abhängig von der Garantie übernommen.
Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausschließlich nach gesetzlichen Vorschriften, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben übernommen. Eventuelle Schadenersatzansprüche bei leichter, fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag sind auf die aus dem Vertragsverhältnis zu belegenden oder sicher zu erwartenden Schäden begrenzt.
Sofern Outreach360 Ltd. Erfüllungsgehilfen beauftragt, haftet Sie für diese im gleichen Umfang. Im Bereich der SEO Aktivitäten haftet Outreach360 Ltd. nicht für Rankingverschlechterungen, Abstrafungen durch Suchmaschinen oder negative Auswirkungen der Tätigkeit.
Die notwendigen Vorgaben, voll umfassende Bereitstellung aller benötigten Informationen und Beurteilung der Risiken obliegen dem Auftraggeber, weshalb er auch allein das Risiko von SEO Aktivitäten zu tragen hat. Die Haftungsregelungen erstrecken sich auf Schadensersatz statt der Leistung, Schadensersatz neben der Leistung und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich auf welcher Forderungsgrundlage. Hierbei eingeschlossen ist die Haftung wegen Unmöglichkeit, Verzug oder jedweder Art von Sachmängeln.
11. Geheimhaltung
(1) Outreach360 Ltd. ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
(2) Outreach360 Ltd. übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Paphos in Zypern, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
13. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.